Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Sprechstundentermine dienen einer ersten diagnostischen Einschätzung. Mit den folgenden probatorischen Sitzungen werden Eignung für das von mir angebotene tiefenpsychologisch fundierte Verfahren festgestellt und Behandlungsziele formuliert. Im Anschluss kann eine Kurzzeittherapie und danach eine Langzeittherapie eingeleitet werden.
Es ist wichtig, dass zum Erstgespräch die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse mitgebracht wird. Diese ist einmal im Quartal einzulesen. Ein Wechsel der Krankenkasse muss unbedingt mitgeteilt werden, um eine Kostenübernahme mit der neuen Kasse in die Wege zu leiten. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Die Kostenübernahme hängt von den Vertragsbedingungen ab. Daher ist es sinnvoll, vorab Rücksprache mit der zuständigen Versicherung zu nehmen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ).