Erwachsenpsychotherapie, Familientherapie und Beratung

Bei meiner Praxis handelt es sich für die Arbeit mit Erwachsenen um eine Privatpraxis, die nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie zugelassen ist. Gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Meine Leistungen werden daher von den gesetzlichen Versicherungen in der Regel nicht erstattet.
Sollten Sie jedoch eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben oder in Gänze bei einer Privaten Krankenkasse versichert sein, kann eine Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich jedoch keinen Einfluss. Da ich nicht die Möglichkeit habe, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen, zahlt der Patient das Honorar direkt an mich und kann dann die erhaltene Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen.

Raucherentwöhnung

Die Kosten für eine Raucherentwöhnungsbehandlung werden in der Regel teilweise von Ihrer Krankenkasse übernommen.